Versicherungs-
bedingungen
1. Schatzung der Pferde/Ponys
1.1 Jedes neu aufzunehmende Pferd ist von einem Schätzer einzuschätzen. Bestehende Unterlagen einer Ankaufsuntersuchung müssen zur Verfügung gestellt werden.
1.2 Für Jungpferde von 1⁄2 bis 3 Jahren kann vom Genossenschafter eine Variante mit automatischer Schatzungsanpassung gewählt werden (Endschatzung mit 3 Jahren Fr. 4000.-, 5'000.- oder 7'000.-) gem. Anhang 1 der Versicherungsbedingungen.
1.3 Für Schatzungserhöhungen ist ein Schätzer anzufordern. Nachschatzungen sind jederzeit möglich und werden jeweils auf den 1. des Monats, in der die Nachschatzung stattgefunden hat, wirksam.
1.4 Die Schatzung von Pferden ab 15 Jahren wird automatisch gem. Tabelle 3.1 zurück- gestuft. Die Schatzung kann auch vom Genossenschafter durch Mitteilung an den Geschäftsführer zurückgestuft werden.
2. Prämie
2.1 Prämienklassen und Prämiensätze für Pferde
Klasse | Schatzung | Prämie | ||
---|---|---|---|---|
Kl. I | 1'000.– | 2'500.– | 2.00% | |
Kl. II | 2'600.– | - | 4'000.– | 4.00% |
Kl. III | 4'100.– | - | 6'000.– | 5.00% |
Kl. IV | 6'100.– | - | 8'000.– | 5.50% |
Kl. V | 8'100.– | - | 10'000.– | 6.25% |
Kl. VI | 10'100.– | - | 12'000.– | 7.00% |
Kl. VII | 12'100.– | - | 15'000.– | 7.50% |
Kl. VIII | 15'100.– | - | 18'000.– | 8.00% |
2.2 Prämien für Ponys
Schatzungsmaximum 5‘000.– Prämie 5.00%
2.3 Prämie für Fohlenversicherung
Pferde
ab 8. Trächtigkeitsmonat bis 30. September oder 30. November des Geburtsjahres* Fr. 60.–.
Für nicht in der Genossenschaft versicherte Stuten kann ebenfalls eine Fohlenversicherung abgeschlossen werden. Im Schadenfall wird nur für das Fohlen eine Entschädigung ausbezahlt.
*Die Jungpferdeversicherung kann ab 1. Oktober oder 1. Dezember abgeschlossen werden, dies muss frühzeitig mit dem Schätzer vereinbart werden.
Ponys
ab 8. Trächtigkeitsmonat bis zum Alter von 6 Monaten CHF 30.–
2.4 Jungpferdeversicherung
Ab dem 1. Oktober oder ab dem 1. Dezember kann die Jungpferdeversicherung abgeschlossen werden gemäss Anhang 1.
2.5 Kastrationsversicherung
Kann bei der Aufnahme in die Jungpferdeversicherung oder direkt bei der Geschäftsführung verlangt werden CHF 40.–
2.6 Prämienrabatt
Auf den ordentlichen Preisen kann ein Rabatt gewährt werden (HV-Beschluss).
2.7 Prämie im Schadenfall
Bei einem Schadenfall ist die Versicherungsprämie in jedem Fall für das ganze Versicherungsjahr geschuldet.
3. Schätzungsmaxima
3.1 Schätzungsmaxima nach Alter
Pferd
Alter | Versicherungsmaxima |
---|---|
3 – 12 Jahre | CHF 18'000.– |
13 – 14 Jahre | CHF 15'000.– |
15 – 16 Jahre | CHF 10'000.– |
17 – 19 Jahre | CHF 5'000.– |
ab 20 Jahre | CHF 2'500.– |
Ponys
Ab 15. Altersjahr jährliche Herabsetzung der Schatzung um 10% bis max. Untergrenze CHF 1‘000.–
3.2 Schätzungsmaxima bei Neuaufnahmen (Pferd)
Alter | Versicherungsmaxima |
---|---|
3 – 10 Jahre | CHF 18'000.– |
11 – 12 Jahre | CHF 12'000.– |
13 – 15 Jahre | CHF 8'000.– |
ab 16 Jahre | keine Aufnahme mehr |
4. Schätzungsgebühr
Pauschal Fr. 15.- plus Fr. 5.- pro Pferd.
5. Starrkrampfimpfung
Von Versicherungsleistungen ausgeschlossen sind Pferde, die nicht regelmässig gegen Tetanus geimpft werden und infolge dieses Risikos geschlachtet werden müssen.
6. Versicherungsleistungen
Versicherungsleistungen nur mit tierärztlichem Zeugnis. Pferde mit Verhaltensstörungen und/oder Charaktermängeln müssen, auch mit Zeugnis, vor der Schlachtung dem Vorstand der Versicherung zwecks Beurteilung gemeldet werden.
6.1 Entschädigungen (in % der Schatzung)
Schatzung bis CHF 6'000.– | Schatzung ab CHF 6'100.– | ||||
---|---|---|---|---|---|
Nutztier | Heimtier | ||||
mit Fleischerlös | ohne Fleischerlös | mit Fleischerlös | ohne Fleischerlös | ||
1. Versicherungsjahr | 80% | 70% | 60% | 50% | 50% |
2. Versicherungsjahr | 80% | 70% | 70% | 60% | 60% |
ab 3. Versicherungsjahr | 80% | 70% | 80% | 70% | 65% |
6.2 Minderwert
Entschädigung 60 % des festgelegten Minderwertes.
6.3 Alterszuschlag
ab 20. Altersjahr Pferde: Fr. 200.- / Ponys: Fr. 100.-
6.4 Fohlen
Alter | Entschädigung |
---|---|
1. u. 2. Lebensmonat o. Totgeburt | CHF 500.– (Ponys CHF 300.–) |
3. u. 4. Lebensmonat | CHF 1'000.– (Ponys CHF 600.–) |
5. Lebensmonat bis 30.9/30.11. | CHF 1'500.– (Ponys CHF 900.–) |
7. Prämienrückerstattung
Ergänzung zu Art. 18 der Statuten
Bei Verkauf eines versicherten Pferdes im 1. Versicherungshalbjahr erfolgt die Rückerstattung der halben Prämie (prompt melden, nicht rückwirkend).
8. Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet im Folgejahr am 30. Juni.